Wie schon im Vorjahr können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern nun doch auch für das Kalenderjahr 2021 abgabenfreie Bonuszahlungen bis zu einem Gesamtbetrag in der Höhe von 3.000 Euro pro Dienstnehmer auszahlen. Diese Boni sind als Anerkennung für in der Corona-Krise geleisteten außergewöhnlichen Einsatz lohnsteuer-, sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei.
Sie dürfen keine Umwandlung schon bisher ausgezahlter Boni darstellen und müssen ausschließlich zum Zweck der besonderen Anerkennung und Belohnung im Zusammenhang mit der Corona Pandemie ausbezahlt werden. Die Auszahlung ist bis spätestens Februar 2022 möglich.
Achtung: Belohnungen aufgrund von bisherigen Leistungsvereinbarungen sind nicht steuerfrei!
Die Regelung für den Corona-Bonus 2021 hat der Nationalrat am 16. Dezember 2021 beschlossen, die Gesetzwerdung bleibt noch abzuwarten.