Wenn man so gut wie allen Experten weltweit glauben darf, dann ist es höchst an der Zeit klimaschonende Maßnahmen zu ergreifen. Dem CO2 Ausstoß überhaupt einen Preis zu geben, kann wohl dazu gezählt werden. Ausreichend um auch moderate Klimaziele zu erreichen wird das wohl noch nicht sein.
Die Kompensation der CO2 Steuer mit dem Klimabonus sorgt ebenfalls für reichlich Diskussionen, zumal eine Stadtgrenze als alleinige Maßgabe für die Bewertung zumindest (hinter-)fragwürdig ist.
Und nicht zuletzt lassen die mit dieser Reform angekündigten unterjährigen steuerlichen Änderungen leider den weiteren Anstieg von Bürokratie und Verwaltung stark befürchten. Die Situation in vielen Personalabteilungen in Unternehmen und insbesondere in der Lohnverrechnung als gesamte Branche ist nach den aufwendigen Berechnungen immer neuer Kurzarbeitsmodelle ohnehin schon angespannt.
Aber werfen wir einen Blick auf die einzelnen angekündigten Maßnahmen.
Finden Sie hier die „Hard Facts“ der geplanten Reform kompakt zusammengefasst.
CO2 Ausstoß wird bepreist
30 Euro werden ab Juli 2022 pro Tonne CO2 verrechnet. Bis 2025 soll der Preis auf 55 Euro steigen.
Klimabonus
Ab 1. Juli 2022 wird ein regionaler Klimabonus mit der Staffelung 100/133/167/200 Euro eingeführt. Die Höhe orientiert sich an der Wohngemeinde, basierend auf den Daten der Statistik Austria.
Diesen Bonus erhalten Arbeitnehmer, Pensionisten und Selbständige.
Senkung der Lohn- und Einkommensteuer
Bei der Lohn- und Einkommensteuer werden die 2. Tarifstufe ab 1. Juli 2022 von 35 % auf 30 % und die 3. Tarifstufe ab 1. Juli 2023 von 42 % auf 40 % gesenkt.
Senkung der KV-Beiträge
Die Krankenversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer werden ab 1. Juli 2022 um bis zu 1,7 Prozentpunkte reduziert. Bei einem Brutto-Monatsbezug von 500 Euro ist eine Reduktion um die gesamten 1,7%-Punkte vorgesehen. Mit steigendem Einkommen sinkt dieser Wert entsprechend einer Einschleifregelung bis zu einem Bruttobezug von 2.500 Euro.
Erhöhung des Familienbonus
Der Familienbonus Plus wird von 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr ab 1. Juli 2022 erhöht. Der Kindermehrbetrag wird von 250 Euro auf 450 Euro angehoben.
Senkung der KöSt
Die Körperschaftsteuer (KöSt) wird stufenweise von 25% auf 23% gesenkt (1% ab 1. Jänner 2023, 1% ab 1. Jänner 2024).
Erhöhung des Gewinnfreibetrags
Der Gewinnfreibetrag wird ab 1. Jänner 2022 von 13 % auf 15 % erhöht. Das soll Einzelunternehmen und Personengesellschaften entlasten, die nicht von einer KöSt-Senkung betroffen sind.
Investitionsfreibetrag
Ab 1. Jänner 2023 gibt es einen Basis-Investitionsfreibetrag sowie einen Bonus für ökologische Investitionen (mit absolutem Deckel pro Unternehmen pro Jahr).
Anhebung der GWG Grenze
Die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) wird ab 1. Jänner 2023 von 800 Euro auf 1.000 Euro angehoben.
Steuerfreie Mitarbeitererfolgsbeteiligung
Bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer können als steuerbefreite Prämie jährlich ausbezahlt werden.
Eigenstromsteuer
Mit 1. Juli 2022 erfolgt die Streichung der Eigenstromsteuer auf alle erneuerbaren Stromformen (insbesondere Wasserkraft, Windkraft und Biogas).