Rechnungen ausstellen, aber richtig!

Ein Unternehmer ist dann zum Abzug der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer als Vorsteuer berechtigt, wenn  eine den umsatzsteuerlichen Bestimmungen entsprechende Rechnung vorliegt.

Folgende Merkmale muss eine solche Rechnung aufweisen:

  • Name und Anschrift des liefernden Unternehmers
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistungen
  • Tag oder Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung
  • Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und der anzuwendende Steuersatz bzw. bei Steuerbefreiung einen Hinweis auf diese
  • den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
  • Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer)
  • UID-Nummer des Ausstellers der Rechnung
  • UID-Nummer des Leistungsempfängers (bei Rechnungen mit einem Gesamtbetrag über EUR 10.000

Werfen Sie zur besseren Übersicht einen Blick auf unsere Musterrechnung.

Für weiterführende Informationen oder Beratung zu bestimmten Rechnungsarten wie Rechnungen mit Auslandsbezug, Reverse Charge, Anzahlungen oder Kleinbetragsrechnungen sind wir gerne für Sie da!

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