Achtung Lohnkonto

Ende März wurde per Verordnung festgelegt, dass die Anzahl der Homeoffice-Tage, an denen Mitarbeiter ihre berufliche Tätigkeit für den Arbeitgeber ausschließlich in ihrer Wohnung ausüben, in den Lohnkonten einzutragen ist. Ebenfalls in die Lohnkonten aufgenommen werden, müssen ausbezahlte Homeoffice-Pauschalen.

FAQs des BMF zum Thema.

P.S.: Unsere Klienten in der Payroll werden mit dem „Flexiform“ ein Tool zur Übermittlung dieser Daten zur Verfügung haben.

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

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