Mit den eröffneten Teststrassen und vermehrten Tests vor den Feiertagen, stellt sich die Frage: Ist dies Arbeitszeit oder Freizeit?
Nach Ansicht der Wirtschaftskammer stellen freiwillige Tests (sprich nicht für Arbeitnehmer, die in geregelten Fällen verpflichtet sind, sich testen zu lassen, wie z.B. Dienstnehmer von Kur- und Krankenanstalten) keinen Dienstverhinderungsgrund dar. Mittlerweile gibt es in Österreich einige Optionen sich (mit oder ohne Symptomen) testen zu lassen, was Tests auch am Wochenende bzw. am Abend ermöglicht – daher ist der Dienstnehmer nicht an eine Uhrzeit oder einen Wochentag bei einer freiwilligen Testung gebunden.