Die Details zum Umsatzersatz für Unternehmen, die bereits seit 3. November vom „Lockdown light“ betroffen sind, finden Sie in unserem News Bereich.
Seit Montag steht nun die Verordnung betreffend den erweiterten Umsatzersatz für jene Branchen, die ab dem 17. November bis zum 6. Dezember vom sogenannten „harten Lockdown“ betroffen sind, fest. Dieser Umsatzersatz ersetzt bei körpernahen Dienstleistungen 80% des Umsatzes und bei Handelsbetrieben und sonstigen Betrieben je nach Branche zwischen 20% und 60% des Umsatzes. Anträge können noch bis 15. Dezember 2020 gestellt werden.
WICHITG: Bitte beachten Sie, dass Anträge zum Umsatzersatz zeitlich vor der Beantragung des Fixkostenzuschusses 800.000 eingebracht werden müssen.