Lockdown-Umsatzersatz für November:
Der Lockdown-Umsatzersatz soll als Soforthilfe dienen für Unternehmen, die von der neuerlichen behördlichen Schließung aufgrund des COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vom 2. November 2020 direkt betroffen sind. Er wird für den Monat November 2020 gewährt und kann noch bis spätestens 15. Dezember 2020 über FinanzOnline beantragt werden. Der Novemberumsatz soll pauschal mit 80% (bis zu maximal EUR 800.000) ersetzt werden.
Betroffene Branchen sind auf der Seite des Finanzministeriums angeführt.
Alle Informationen und Voraussetzungen finden Sie hier übersichtlich dargestellt.
Für die Beantragung, Unterstützung bei der Datenzusammenstellung sowie für Beratung ist Ihr Team von Hübner & Hübner gerne für Sie da!
Hinweis: Richtlinie zum Lockdown-Umsatzersatz zum Download
Vorschau: Wie von der Regierung am Samstag, 14.11.2020 angekündigt, wird für vom neuerlichen Lockdown betroffene Unternehmen (etwa körpernahe Dienstleistungen und Handel) ebenfalls ein Umsatzersatz vorgesehen. Details bleiben vorerst abzuwarten.