Das eigens beschlossene, sogenannte Covid-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG) ermöglicht nun die Prüfung von:
- Zuschüssen aus dem Härtefallfonds
- Haftungen, die von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) oder der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) übernommen werden
- Fixkostenzuschüssen und
- Kurzarbeitsbeihilfen
Die Prüfung obliegt den Finanzämtern, wobei diese nicht als Abgabenbehörde, sondern als Gutachter handeln.
Das Finanzamt kann die Richtigkeit der vom begünstigten Unternehmen zur Erlangung eines Zuschusses oder einer Garantieübernahme erteilten Auskünfte, vorgelegten Unterlagen oder Bestätigungen bzw. die Plausibilität der zur Ermittlung der Höhe des Zuschusses oder der Garantieübernahme angegebenen Daten im Rahmen einer Außenprüfung, einer Nachschau oder einer begleitenden Kontrolle überprüfen. Das Finanzministerium kann jedoch das Finanzamt anweisen, auch gesondert eine CFPG-Prüfung vorzunehmen, also auch dann, wenn keine abgabenrechtliche Prüfung oder Nachschau durchgeführt wird.
Analog zu Abgabenprüfungen vertreten wir Sie auch bei einer CFPG-Prüfung, wahren Ihre Interessen, erfüllen die Mitwirkungspflicht und begleiten Sie durch die erforderlichen Schritte. Sie möchten schon jetzt gewappnet sein: holen Sie sich Sicherheit mit unserer CFPG-Prophylaxe!