Besondere Risikogruppen sind vom Dienst freizustellen (sofern keine geschützte Umgebung gewährleistet werden kann) – diese Freistellung wurde nun bis 31.12.2020 verlängert.
Dienstnehmer, die zu den Risikogruppen gehören und aufgrund ihrer Tätigkeit nicht entsprechend geschützt werden können, können vom Dienst freigestellt werden. Die Lohn- und Lohnnebenkosten hierfür werden dem Dienstgeber auf Antrag ersetzt. Die Voraussetzungen hierfür sind ein gültiges COVID-19 Attest eines Arztes, welches nach dem 6.5. ausgestellt wurde. Zudem besteht kein Anspruch auf Freistellung, wenn der Dienstgeber Homeoffice ermöglichen kann oder eine Arbeitsumgebung schaffen kann, die das Übertragungsrisiko bestmöglich reduziert.
Sollten Sie Beratung zu diesem Thema benötigen oder Hilfe bei der Beantragung, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!