Umsatzsteuersenkung in Kraft

In einer Sondersitzung des Nationalrates am 30. Juni wurde die temporäre Umsatzsteuersenkung beschlossen und gleichzeitig ausgeweitet. Die Senkung zur Unterstützung in der Corona-Krise gilt nun nicht mehr nur für die Gastronomie und den Kulturbereich, sondern auch für Nahversorger wie etwa Bäckereien.

Der ermäßigte Steuersatz beträgt 5% und soll von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 befristet sein.

Details dazu auf den Seiten des Bundesministeriums.

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