Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise besser abzufedern, haben Regierung und Sozialpartner ein neues Soforthilfepaket zur Corona-Kurzarbeit beschlossen.
Das AMS erstattet Dienstgebern nun zusätzlich zu den Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnnebenkosten auch anteilig die Sonderzahlungen. Anträge können auch rückwirkend gestellt werden.
Wir haben
- die neuen Regelungen zur Corona-Kurzarbeit mit
- Fragen & Antworten und
- Links zu den Vereinbarungen sowie
- weitere Möglichkeiten zur Kostenreduktion
hier übersichtlich für Sie zusammengefasst.
Die komplette Kurzarbeits-Richtlinie sowie das Begehren und weitere Informationen zur Beantragung sind seit gestern auf der Homepage des AMS verfügbar. Die aktuellen Dokumente finden sie hier.
Es ist uns ein Anliegen, Sie in dieser Krisen-Zeit gut zu unterstützen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn wir die neue Corona-Kurzarbeit oder andere Maßnahmen für Sie organisieren sollen!