Auch wenn die Vorteile aus der ökosozialen Steuerreform erst ab der Veranlagung für das Jahr 2022 richtig zur Anwendung kommen, lohnt es sich auch heuer alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Geld vom Finanzamt zurückzubekommen.
Etwa bei
- schwankenden Bezügen oder Verdienstunterbrechung (zB Covid-19-Kurzarbeit),
- für den FABO+ (Familienbonus) und Kinderbetreuungskosten,
- für das Homeoffice-Pauschale oder bei Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar,
- für bezahlte SV-Beiträge für studierende Kinder oder
- Kurkosten
und noch einigen weiteren Themen stehen die Chancen für eine Rückzahlung richtig gut.
In exklusiven Workshops und Webinaren erhalten Ihre Mitarbeiter von unseren Profis das Rüstzeug für ihre optimale Arbeitnehmerveranlagung 2021.
Die neuen Herbsttermine starten ab September. Fordern Sie hier unverbindlich Details, Preise und Termine an.
TIPP: Neben dem Vorjahr 2021 können noch bis Ende dieses Jahres Veranlagungen für 2017-2020 eingereicht werden. Auch dann, wenn eine antraglose Veranlagung automatisch vom Finanzamt erstellt wurde!