Der Energiekostenzuschuss 1 umfasste bisher die Monate Februar bis September 2022 als förderfähigen Zeitraum. Mit der Novellierung des UEZG (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz) wurde nun die gesetzliche Grundlage für die Verlängerung des EKZ 1 um das 4. Quartal (Oktober bis Dezember 2022) geschaffen.
Im Vergleich zum Energiekostenzuschuss 1 bis September 2022 sind im Rahmen des Energiekostenzuschuss 1 viertes Quartal nun auch Wärme, Kälte und Dampf förderfähige Energieträger. Weiters wurde die Liste der besonders betroffenen Sektoren durch die EU-Kommission erweitert.
Start der Voranmeldungen für den Energiekostenzuschuss „Q4“ ist der 29. März 2023. Sie soll bis 14. April 2023 möglich sein.
Die Antragsphase wird von 17. April 2023 bis 16. Juni 2023 laufen.
Unsere Mitarbeiterin Angelika Hierman unterstützt Sie gerne per Mail der telefonisch unter 81175-67!
Über Detailinformationen zur Verlängerung werden wir Sie so bald wie möglich hier informieren.