Unternehmen, die Mitarbeiter in Phase 5 zur Corona-Kurzarbeit angemeldet haben, müssen wieder für alle betroffenen Mitarbeiter die jeweiligen Ausfallstunden dokumentieren, um die monatliche Förderung mit dem AMS abrechnen zu können. Es sind also jene Stunden zu belegen, um die während des Kurzarbeitszeitraums im Vergleich zur Normalarbeitszeit davor, weniger gearbeitet wurde.
Allen Arbeitgebern, die über kein entsprechendes Zeiterfassungssystem verfügen, stellen wir unser Tool zur einfachen Erfassung und automatischen Berechnung der Ausfallstunden zur Verfügung.
Kontaktieren Sie dazu gerne Ihren Berater bei Hübner & Hübner oder fordern Sie das Tool kostenlos gleich hier an.