Die Umsatzsteuer in der Gastronomie und der Kulturbranche soll vorübergehend auf 5% gesenkt werden.
Bisher war im Rahmen des „Wirtshaus-Pakets“ fixiert, die Umsatzsteuer auf nicht-alkoholische Getränke befristet von 20% auf 10% zu halbieren.
Finanzminister Blümel hat im Rahmen einer Pressekonferenz am 13. Juni nun die vorübergehende Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 5% in der Gastronomie und in der Kulturbranche angekündigt.
Als Beispiele werden
- die Abgabe aller Speisen und Getränke in Gastronomiebetrieben und der Hotellerie,
- der Besuch von Museen, Kinos oder Musikveranstaltungen,
- Zeitungen und andere periodische Druckschriften sowie Bücher genannt.
Diese steuerliche Herabsetzung soll von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 befristet sein.
Quelle: BMF
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