Gerade durch die Corona-Krise kann sich für einige Unternehmen eine Änderung der Rechtsform als steuerlich vorteilhaft erweisen. Sollten Umsätze längerfristig einbrechen, könnten die ursprünglichen Steuervorteile einer GmbH, wie z.B. Gewinnthesaurierung, vielleicht nicht mehr gegeben sein. Ebenso wird die Bedeutung von Verlustausgleichen möglicherweise größer und muss in Überlegungen zur Rechtsform einbezogen werden. Weiters ist zu beachten, dass die GmbH auch in Verlustjahren eine Mindestkörperschaftsteuer zahlen muss.
Sind nun derzeit und in Zukunft – über die Corona-Zeit hinaus – Gewinnrückgänge zu erwarten, könnte für manche Unternehmen die Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft (Offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft) bzw. eine GmbH & Co KG im Vergleich zur GmbH vorteilhafter sein.
Sehr gerne besprechen wir mit Ihnen im Einzelfall, wie eine Optimierung aussehen könnte und inwieweit individuell Handlungsbedarf besteht.