Für 2020 sehen die voraussichtlichen Werte wie folgt aus (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung):
Höchstbeitragsgrundlagen
- täglich: € 179,00
- monatlich: € 5.370,00
- jährlich für Sonderzahlungen: € 10.740,00
- monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 6.265,00
Geringfügigkeitsgrenzen
- monatlich: € 460,66
- Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG): € 690,99
Auflösungsabgabe
Ab 1.1.2020 entfällt die Auflösungsabgabe gänzlich.
Änderung bei IESG-Zuschlag und NSchG-Zuschlag
- IESG-Zuschlag soll von 0,35% auf 0,2% verringert werden
- NSchG-Beitrag soll von 3,4% auf 3,8% angehoben werden
Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen
Die Werte für 2020 sehen wie folgt aus:
monatliche Beitragsgrundlage | Versichertenanteil |
---|---|
bis € 1.733,00 | 0 % |
über € 1.733,00 bis € 1.891,00 | 1 % |
über € 1.891,00 bis € 2.049,00 | 2 % |
über € 2.049,00 | 3 % |
Bei Lehrlingen, deren Lehrverhältnis ab 1.1.2016 begonnen hat, sehen die Grenzbeträge wie folgt aus:
monatliche Beitragsgrundlage | Lehrlingsanteil |
---|---|
bis € 1.733,00 | 0 % |
über € 1.733,00 bis € 1.891,00 | 1 % |
über € 1.891,00 | 1,20 % |
Sobald die Werte offiziell verkündet werden und somit fixiert sind, werden wir Sie informieren.