Seit Dezember 2017 ist das neue Gehaltssystem („KV Handel NEU“) im Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben in Kraft. Die Frist zur Umstellung wurde um ein Monat bis zum 1. Jänner 2022 verlängert. Bis dahin müssen ausnahmslos alle Handelsunternehmen, die diesem KV unterliegen in das neue Gehaltssystem umsteigen.
Die Mitarbeiter müssen dabei zu einem bestimmten Stichtag, der für das gesamte Unternehmen gilt, in die neue Gehaltsordnung übergeführt werden, wobei dies in Abstimmung mit dem Betriebsrat zu erfolgen hat bzw. wenn es diesen nicht gibt, jeder Mitarbeiter drei Monate vor der Umstellung individuell informiert werden muss.
Was besonders zu beachten ist:
- Neue Einstufung der einzelnen Mitarbeiter
- Ausstellung eines „Umstiegsdienstzettels“
- Überprüfung und ggf. Update von All-in-Vereinbarungen bzw. Dienstverträgen hinsichtlich Transparenzkriterien ab dem Umstieg
Wir unterstützen Sie dabei:
- Wir bereiten für Sie die theoretische Ausgangslage und die Grundlagen zur Umstellung auf (rund zwei-stündiger Workshop mit Q&A-Session)
- Im Praxismodul wird es konkret: Ausgesuchte Fälle berechnen wir gemeinsam und stufen wir gemeinsam Schritt für Schritt um.
- Mit dem Vertrags-Check prüfen wir bestehende Dienstverträge und All-in-Vereinbarungen
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