Gesetzliche Regelungen lassen auf sich warten. Wie Sie dennoch gut durch die Akut-Phase kommen.
Auf den Lockdown im Frühjahr und einen großteils entspannten Sommer folgt nun im Herbst eine neue Phase von intensiven Maßnahmen zur Reduktion von Kontakten.
Wirklich überraschend kommt das nicht. Dennoch kündigte die Regierung wichtige gesetzliche Regelungen zum Homeoffice erst für März 2021 an und appelliert in der Zwischenzeit auf die Eigenverantwortung der Unternehmer.
Dabei bleiben entscheidende Fragen ungeklärt, wie etwa: Gibt es Anspruch auf Homeoffice und wie kann es widerrufen werden? Wie sieht es mit Versicherung und Arbeitsunfall aus? Oder was bedeutet Homeoffice für Normalarbeitszeit, Gleitzeit und Teilzeit?
Wir unterstützen Sie bei der Vereinbarung von Homeoffice und helfen Ihnen mit Tipps aus der Praxis. Werfen Sie einen Blick auf die Zukunft des Homeoffice im Arbeitsrecht oder stellen Sie uns Ihre Fragen unter welcome@huebner.at.
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PS: Über bevorstehende Updates und Änderungen zu Covid-19-Maßnhamen informieren wir Sie laufend sobald gesicherte Informationen zur Verfügung stehen.