Die September-Lücke, die bisher in der Kurzarbeit bestand, wird nun geschlossen.
Für Unternehmen, die Kurzarbeit rückwirkend mit 1. März beantragt haben und auch Phase 2, also die anschließende Verlängerung bis maximal August in Anspruch genommen haben, bestünde bis zum Start von Phase 3 der Kurzarbeit mit Oktober, eine „September-Lücke“.
Mit einer Zusatz-Sozialpartnervereinbarung kann nun Phase 2 bis Ende September ausgedehnt und damit diese Lücke geschlossen werden.
Die Ausdehnung kann bis zum 30. September über das eAMS-Konto beantragt werden.