Die Rückwirkende Antragstellung auf Kurzarbeit wurde verlängert. Alle Kurzarbeitsbegehren mit Beginn der Kurzarbeit während des Lockdowns können bis zu 4 Wochen rückwirkend eingebracht werden.
Ein Betrieb der beispielsweise zu Beginn des Lockdowns mit Montag, 22.11.2021 Kurzarbeit begonnen hat, kann das Begehren via eAMS-Konto bis spätestens Montag, 20.12.2021 einbringen.
Dies gilt vorbehaltlich der noch gesetzlich erforderlichen Bestätigung. Die laufend aktuellsten Informationen finden Sie auf den Seiten des AMS.