Mehr Steuerfreiheit bei Essensbons

Ab Juli gelten neue Grenzen für die Steuerfreiheit von Essensbons. Konnten bisher Gutscheine im Wert von bis zu € 4,40 pro Tag steuerfrei bleiben, wird dieser Betrag nun auf € 8,00 pro Tag angehoben. Gutscheine, die auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, die nicht sofort konsumiert werden müssen, sind künftig bis zu einem Betrag von € 2,00 pro Tag (zuvor € 1,10) steuerfrei.

Außerdem können Bons ab sofort auch kumuliert eingelöst werden. Es kann also mehr als ein Bon pro Tag eingelöst werden – dies auch an arbeitsfreien Tagen, etwa Feiertagen oder Wochenenden!

Zusätzlichen wurden die Lohnsteuerrichtlinien (RZ 94 und RZ 95a) dahingehend angepasst, dass ab sofort digitale Essensmarken jedenfalls akzeptiert werden.

Nicht geändert hat sich hingegen, dass ein Anspruch auf Essensbons nur an Arbeitstagen besteht – d.h. beispielsweise wenn Mitarbeiter auf Urlaub sind, können für diesen Zeitraum keine Essensbons ausgegeben werden. – Früher bereits erhaltene können jedoch auch währen des Urlaubs eingelöst werden.

In den Lohnsteuerrichtlinien wurde eine Höchstgrenze zur Ausgabe von Bons eingezogen: Bei einer 5 Tages Woche können nicht mehr als 220 Gutscheine ausgegeben werden.

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