Die bevorstehenden Änderungen in der Umsatzsteuer haben weitreichendere Auswirkungen als es auf den ersten Blick scheinen könnte. Aus unserer Erfahrung mit betriebswirtschaftlichen Beratungs- und Outsourcingprojekten haben wir die folgenden Bullet Points für Sie zusammengestellt.
Auswirkung des neuen 5%-igen Umsatzsteuersatzes auf Systeme und Prozesse:
- Registrierkassa: Hier sind Änderung der Umsatzsteuersätze oder der Produktpreise – je nachdem welche Preisstrategie Sie verfolgen – zu bedenken. Informationen dazu gibt es auch vom BMF.
- Online-Bestellservices: Online-Bestellmasken und Preisangaben müssen eventuell angepasst werden; gleiches gilt für entsprechende Adaptierungen der Fakturierungssoftware.
- Buchhaltungsprogramme: Sofern Ihr Systemanbieter Änderungen nicht durch Updates löst, achten Sie auf die Anlage von entsprechenden Steuersätzen im Buchhaltungssystem und auf die korrekte Verbuchung für Belege mit Datum Juli-Dezember 2020.
- Reisekostenprogramme: Auch bei der Erfassung von Reisekosten im In- und Ausland muss nachgebessert werden, damit Reisespesen, die zwischen Juli und Dezember 2020 angefallen sind, umsatzsteuerlich korrekt behandelt werden.
Umsatzsteueränderungen im (EU-)Ausland
- Auch Deutschland beispielsweise hat umfassende Änderungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer beschlossen. Informieren Sie sich rechtzeitig über Änderungen und Auswirkungen auf den Erfassungsprozess bei Dienstreisen im Ausland.
- Beachten Sie auch die Auswirkung der niedrigeren Vorsteuerbeträge auf etwaige Vorsteuererstattungsanträge.
Wir sind bei individuellen Fragen für Sie da und beraten Sie gerne!