Die bessere steuerliche Anerkennung eines Arbeitszimmers ist ein Dauerbrenner. Ab kommendem Jahr soll es dazu nun tatsächlich Erleichterungen geben. Es wird ein Pauschalbetrag eingeführt, mit dem Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung von privatem Wohnraum pauschal abgegolten werden kann.
Steht dem Steuerpflichtigen kein anderer zurechenbarer Raum für die Ausübung der betrieblichen Tätigkeit zur Verfügung, kann ab dem Jahr 2022 die Arbeitsplatzpauschale geltend gemacht werden. Die Pauschale soll 1.200 Euro pro Jahr betragen.
Eine reduzierte Arbeitsplatzpauschale in der Höhe von 300 Euro pro Jahr steht zu, wenn Einkünfte von mehr als 11.000 Euro aus einer anderen Erwerbstätigkeit (für die ein anderer Raum zur Verfügung steht) erzielt werden. Ausgaben für ergonomisch geeignete Möbel, insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl oder Lampe bis zu 300 Euro pro Jahr können zusätzlich steuerlich abgesetzt werden.
Über die konkrete Einführung der Arbeitsplatzpauschale halten wir Sie in unseren NewS auf dem Laufenden.