Unternehmen, die unmittelbar von der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (COVID-19-SchuMaV) betroffen sind, sollen Umsatzersatz in der Höhe von 80% erhalten.
Rahmenbedingungen und Voraussetzungen stehen zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht fest. Es bleibt die Ausarbeitung der Richtlinie abzuwarten.
Informationen zu Kriterien mit laufenden Aktualisierungen finden Sie auf der Informationsseite des BMF.