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Wissenswerte News

Das Parlament hat das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem eine Verlängerung der Stundungsfrist sowie ein neues COVID-19-Ratenzahlungsmodell vor.
Gefördert werden im Rahmen des Fixkostenzuschusses II (auch bezeichnet als FKZ 800.000) die laufenden Fixkosten aus einer operativen inländischen Tätigkeit, die bei einem Covid-19-bedingten Umsatzausfall von mindestens 30 % angefallen sind.
Unsere Kanzlei ist vom 28. bis zum 30. Dezember 2020 zu folgenden Zeiten geöffent:
Mit den eröffneten Teststrassen und vermehrten Tests vor den Feiertagen, stellt sich die Frage: Ist dies Arbeitszeit oder Freizeit?
Rückwirkende Anwendung mit 01.11.2020! Angesichts der vorgesehenen Rückwirkung spricht u.E. nichts dagegen, die Regelungen der Phase 4 bereits jetzt anzuwenden.
Kann man im Jahr 2021 noch für das Jahr 2020 eine abgabenfreie Covid-19-Prämie an Arbeitnehmer/innen auszahlen? Erfahren Sie hier mehr:
Die offiziellen Werte für 2021 wurden verkündet. Folgende neue Werte gelten ab 1.1.2021:
Der neue Fixkostenzuschuss kann seit Montag beantragt werden.2
Der Umsatzersatz wurde aufgrund des „harten Lockdown“ ab 17. November erweitert.

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