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Wissenswerte News

Die Anträge, die man für diverse Corona-Hilfsleistungen stellen muss, sind an Komplexität durchaus mit einer Steuererklärung vergleichbar! Aber auch hinsichtlich der Haftung!
Zu viele Töpfe und Fonds mit zu vielen Bezeichnungen: Um Verwirrungen zu lösen gibt es seit Montag eine eigene Hotline des BMF.
Die Registrierung für Fixkostenzuschüsse wurde von Mitte April auf Mai verschoben. Aber Achtung: Zahlungen sind in jedem Fall für frühestens im kommenden Wirtschaftsjahr angekündigt.
Am 20. April hat Phase 2 des Härtefall-Fonds gestartet. Die Soforthilfe hilft jedoch nicht allen sofort!
Es gilt für die Abrechnung der Kurzarbeit einiges zu organisieren. Wir unterstützen Sie bei all diesen Schritten.
Wie kurzfristig bekannt wurde, gibt es nun eine sehr knapp bemessene Deadline für neue Anträge zur COVID-19-Kurzarbeit mit rückwirkendem Beginn im März 2020.
Unser Tool für Arbeitgeber, die Mitarbeiter in Kurzarbeit beschäftigen. Einfache Berechnung von Ausfallstunden zur Abrechnung mit dem AMS.
Covid-19 Zuschüsse im Rahmen des Corona-Hilfsfonds ab 1. März 2020 sind „steuerfrei“ – aber Achtung!
Bonuszahlungen aufgrund der COVID-19-Krise sind im Kalenderjahr 2020 bis € 3.000,00 steuer- und sozialversicherungsfrei.

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